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Makler beauftragen: So gelingt der Verkauf Ihrer Immobilie

Makler Beauftragen: Man ist meis­tens nicht nur auf der Suche nach einem Ver­kaufs­profi, so­ndern auch nach einem Im­mo­bi­li­en­mak­ler der Er­fahr­ung­en mit Men­schen hat, Wis­sen über ak­tu­el­le Trends und Kennt­nis­se in Mar­ke­ting verfügt,  Ver­ständ­nis für Zah­len hat, gute Be­ra­tun­gen  durch­führt und das Kön­nen hat Men­schen zu be­geis­tern und vor al­lem zu über­zeu­gen. Als Im­mo­bi­li­en­be­sit­zer stellt man sich oft die Fra­gen: Sind die Mak­ler­be­auf­tra­gun­gen mit Kos­ten ver­bun­den? Wer muss ei­ne mög­li­che Ver­güt­ung zah­len: Käu­fer, Ver­käu­fer oder Mie­ter? Was wird meis­tens von den Makl­ern ge­for­dert und was ist ver­han­del­bar?

Makler beauftragen

Makler beauftragen: Wann ist es sinnvoll?

Be­vor Sie sich ent­schei­den, ei­nen Mak­ler zu be­auf­tra­gen, soll­ten Sie sich über­le­gen, ob es in Ih­rem kon­kre­ten Fall sinn­voll ist. In der Re­gel ist ein Mak­ler dann sinn­voll, wenn Sie kei­ne Zeit ha­ben, sich um den Ver­kauf oder Kauf ei­ner Im­mo­bi­lie selbst zu küm­mern kei­ne Er­fah­rung im Im­mo­bi­li­en­be­reich ha­ben ein be­stimm­tes Ziel ver­fol­gen, das Sie mit dem Kauf oder Ver­kauf er­rei­chen möch­ten den best­mög­li­chen Preis er­zie­len möch­ten

Makler beauftragen: Was sollte man beachten?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Makler zu beauftragen, sollten Sie einige Dinge beachten:

 

  1. Er­fah­rung und Ex­per­ti­se: Su­chen Sie nach ei­nem Mak­ler, der über aus­rei­chend Er­fah­rung und Ex­per­ti­se im Im­mo­bi­li­en­be­reich ver­fügt.
  2. Re­fe­ren­zen: Fra­gen Sie den Mak­ler nach Re­fe­ren­zen und le­sen Sie Be­wer­tun­gen von frü­he­ren Kun­den.
  3. Re­gio­na­le Kennt­nis­se: Wäh­len Sie ei­nen Mak­ler, der sich in der Re­gi­on, in der Sie kau­fen oder ver­kau­fen möch­ten, gut aus­kennt.
  4. Dienst­leis­tun­gen: In­for­mie­ren Sie sich über die an­ge­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen des Mak­lers und stel­len Sie si­cher, dass die­se Ih­ren Be­dürf­nis­sen ent­spre­chen.
  5. Ver­trag: Le­sen Sie den Mak­ler­ver­trag, den Sie mit dem Mak­ler ab­schlie­ßen wer­den, sorg­fäl­tig durch und klä­ren Sie of­fe­ne Fra­gen.

 

Fal­­len schon bei der Be­auf­tra­gung ei­nes Mak­ler Kos­­ten an?

Es fal­len zu­nächst keine Kos­ten für den Auf­trag­ge­ber bei der Be­auf­tra­gung ei­nes Im­mo­bi­li­en­mak­lers bei Ver­kauf oder Ver­mie­tung an. Nach dem Ge­setz­buch ist ein Mak­ler­ver­trag kein Dienst­ver­trag und daher schul­det der Auf­trag­geber dem Im­mo­bi­li­en­mak­ler kein Ent­gelt (§652 BGB). Nur im Falle des Er­fol­ges fal­len Ver­gütun­gen an.

Mak­ler be­auf­tra­gen: Wel­che Fra­gen soll­te man stel­len?

Wenn Sie mit ei­nem Mak­ler spre­chen, soll­ten Sie ei­ni­ge Fra­gen stel­len, um si­cher­zu­stel­len, dass Sie den rich­ti­gen Mak­ler aus­wäh­len:

 

  • Wie lan­ge ar­bei­ten Sie be­reits als Mak­ler?
  • Wel­che Er­fah­rung ha­ben Sie im Be­reich der Im­mo­bi­li­en­ver­mitt­lung?
  • Wie sind Ih­re Ver­kaufs­zah­len in den letz­ten Jah­ren?
  • In wel­chen Re­gio­nen sind Sie tä­tig?
  • Wel­che Dienst­leis­tun­gen bie­ten Sie an?
  • Wie hoch ist Ih­re Pro­vi­si­on?

Wer zahlt bei der Beauftragung eines Maklers und wieviel?

Die Mak­ler­pro­vi­si­on wird, nor­ma­ler­wei­se, bei Ab­schluss des Ver­tra­ges zwi­schen dem Mak­ler und dem Auf­trag­ge­ber ver­ein­bart.

Vermietung

Seit Früh­jahr 2015 wur­de das Be­stel­ler­prin­zip ein­ge­führt. Das bedeu­tet, dass die Be­stel­ler – meist­ens Ver­mie­ter- den Mak­ler be­zahl­en müssen. Die Ver­güt­ung bei einer Ver­miet­ung beträgt höchs­tens 2 Netto­kalt­mie­ten (zuzüglich Mehr­wert­ste­uer).

Verkauf

Die Hö­he der Ver­güt­ung ist zwi­schen dem Mak­ler und dem Auf­trag­ge­ber frei ver­han­del­bar, da es beim Ver­kauf von Im­mo­bi­li­en ge­setz­lich kei­ne Höchst­gren­zen gibt. Die Hö­he die­ser Ver­gü­tung hängt vor al­lem von den Markt­ge­pflo­gen­hei­ten ei­nes Bun­des­lan­des ab, be­trägt aber in der Re­gel, zwi­schen 5,95 % und 7,14 % des am Ende er­ziel­ten Kauf­prei­ses, inkl. der Mehr­wert­steu­er.

Zum En­de des Jah­res 2020 ist das ne­ue Ge­setz zur Mak­ler­pro­vi­si­on in Kraft ge­tre­ten. Durch das ne­ue Ge­setz wer­den Käu­fer und Ver­käu­fer von pri­va­ten Im­mo­bi­li­en, d. h. Häu­ser oder Woh­nun­gen von Pri­vat­per­so­nen aus­schließ­lich zur pri­va­ten Nut­zung, nach der er­folg­rei­chen Ver­mitt­lung glei­cher­ma­ßen an den Kos­ten be­tei­ligt. Dies gilt zu­min­dest dann, wenn der Ver­käu­fer den Mak­ler be­auf­tragt hat. Beim Ver­kauf von ge­werb­li­chen Im­mo­bi­li­en än­dert sich nichts. Hier ist es wei­ter­hin den Ver­käu­fen er­la­ubt, die Mak­ler Cour­tage an den Käu­fer ab­zu­tre­ten.

Die ne­uen Pa­ra­gra­phen im Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch be­stim­men nicht nur die ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten für die Zah­lung der Mak­ler­pro­vi­si­on. Sie be­tref­fen auch die Re­ge­lun­gen zum Mak­ler­ver­trag selbst und de­fi­ni­eren de­ren Gel­tungs­be­reich.

Das Be­auf­tra­gen ei­nes Mak­lers ge­lingt am bes­ten durch sorg­fäl­ti­ge Re­cher­che und Aus­wahl.

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  • Wer zahlt den Makler in Schleswig-Holstein

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Mecklenburg-Vorpommern

    Maklerprovision gesamt: 5,95 %*
    Anteil des Käufers: 2,98 %
    Anteil des Verkäufers: 2,98 %
  • Wer zahlt den Makler in Niedersachsen

    Maklerprovision gesamt: 6,25 %*
    Anteil des Käufers: 3,13 %
    Anteil des Verkäufers: 3,13 %
  • Wer zahlt den Makler in Bremen

    Maklerprovision gesamt: 5,95 %*
    Anteil des Käufers: 2,98 %
    Anteil des Verkäufers: 2,98 %
  • Wer zahlt den Makler in Bremerhaven

    Maklerprovision gesamt: 5,95 %*
    Anteil des Käufers: 2,98 %
    Anteil des Verkäufers: 2,98 %
  • Wer zahlt den Makler in Sachsen-Anhalt

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt der Makler in Berlin

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Nordrhein-Westfalen

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Hessen

    Maklerprovision gesamt: 5,95 %*
    Anteil des Käufers: 2,98 %
    Anteil des Verkäufers: 2,98 %
  • Wer zahlt den Makler in Thüringen

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Sachsen

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Rheinland Pfalz

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Saarland

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Baden-Württemberg

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Bayern

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Brandenburg

    Maklerprovision gesamt: 7,14 %*
    Anteil des Käufers: 3,57 %
    Anteil des Verkäufers: 3,57 %
  • Wer zahlt den Makler in Hamburg

    Maklerprovision gesamt: 6,25 %*
    Anteil des Käufers: 3,13 %
    Anteil des Verkäufers: 3,13 %

*Alle Angaben inkl. 19 % MwSt.

Eine Ver­hand­lung über die Pro­vi­sions­sät­ze ist grund­sätz­lich möglich, schließt aber seriöse Mak­­ler aus dem Ver­­kaufs­­proz­ess aus. Ab­­weich­­en­de Re­­ge­l­un­gen zwi­­schen den Par­t­ei­en sind nur ratsam, wenn die klare Grenze zwischen bei Makler bestellten und durch Eigentümer selbst er­fül­lten Dienst­leis­tun­gen ge­zo­gen  sowie schrift­lich fest­ge­hal­ten sind. Auch denk­bar bei­spiels­wei­se eine Ver­ein­bar­ung zu tref­fen, dass der Ver­käu­fer die Cour­tage ganz über­nimmt, auch wenn dies in Deutsch­land nicht üblich ist.

Maklerprovision = Maklerkosten?

Es ist nicht gerade sel­ten, dass sich Ver­mie­ter, Ver­käuf­er und Mie­ter da­rüber be­schwe­ren, dass der Mak­ler zu viel Geld ver­dient, so dass die erzielte Mak­ler­pro­vi­sion ein­deu­tig über den tat­säch­li­chen Kos­ten liegt. Es ist auch nicht zu ver­leug­nen, dass Mak­ler oft­mals gutes Geld ver­die­nen kön­nen, wie die fol­gen­de Tabelle zeigt:

Maklerprovision
(Verkaufspreis 300.000 Euro, 5% Provision)
15.000 Euro
Maklerkosten Fix
(Unter anderen: Fuhrpark, Büromiete, Sekretariat, Telefon-/Portokosten)
5.250 Euro
Variable Vermarktungskosten
(Unter anderen: Inserate bei Portalen und Zeitungen, geschätzt bei 6 Monaten Vermarktungszeit)
5.250 Euro
Maklerlohn 4.500 Euro

Man sollte jedoch auch be­ach­ten, dass ein Mak­ler für einen Auf­trag viele Fix­kos­ten in­ves­ti­eren muss, wie z.B. Auto, Miete für das Sek­re­ta­riat usw.... Die Mak­ler­pro­vi­sion kann deshalb manchmal auch so hoch wirken, weil der Mak­ler nur die Ver­trags­part­ner selbst an den Kos­ten be­tei­li­gen kann- die oftmals große Anzahl von Interessenten jedoch, tragen dagegen keine Kosten.

Ent­schei­den Sie sich für den Ver­kauf Ih­rer Im­mo­bi­lie, un­ter­stützt Mak­ler-Lot­se.de Sie bei der Su­che nach ei­nem kom­pe­ten­ten re­gio­na­len Mak­ler. Die Mak­ler­such­ma­schi­ne fin­det den Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten, der zu Ihnen und Ihrer Im­mo­bi­lie passt. Makler-Lotse.de durch­leuch­tet den kom­plet­ten Im­mo­bi­lien­markt um einen pas­sen­den Mak­ler zu em­pfeh­len.

Mak­ler be­auf­tra­gen: Was sind die Vor­tei­le?

Wenn Sie ei­nen Mak­ler be­auf­tra­gen, kön­nen Sie von vie­len Vor­tei­len pro­fi­tie­ren:

 

  • Sie spa­ren Zeit und Auf­wand
  • Sie er­hal­ten Un­ter­stüt­zung und Be­ra­tung von ei­nem Ex­per­ten im Im­mo­bi­li­en­be­reich
  • Sie kön­nen von den re­gio­na­len Kennt­nis­sen des Mak­lers pro­fi­tie­ren
  • Ein Mak­ler kann Ih­nen da­bei hel­fen, den best­mög­li­chen Preis zu er­zie­len
  • Der Mak­ler über­nimmt die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit po­ten­zi­el­len Käu­fern oder Ver­käu­fern
  • Ein Mak­ler kann Ih­nen da­bei hel­fen, recht­li­che und fi­nan­zi­el­le As­pek­te des Kaufs oder Ver­kaufs zu klä­ren

 

Mak­ler be­auf­tra­gen: Was sind die Ri­si­ken?

Wenn Sie ei­nen Mak­ler be­auf­tra­gen, gibt es auch ei­ni­ge Ri­si­ken, die Sie be­ach­ten soll­ten:

 

  • Nicht je­der Mak­ler ar­bei­tet zu­ver­läs­sig und pro­fes­sio­nell
  • Die Pro­vi­si­on des Mak­lers kann sehr hoch aus­fal­len
  • Es kann zu In­ter­es­sen­kon­flik­ten kom­men, wenn der Mak­ler so­wohl den Käu­fer als auch den Ver­käu­fer ver­tritt
Fragen und Antworten (FAQs)

Steuerrad der Maklervergleich

Nein, es ist nicht zwin­gend er­for­der­lich, ei­nen Mak­ler zu be­auf­tra­gen. Sie kön­nen den Ver­kauf auch selbst in die Hand neh­men. Al­ler­dings kann es in man­chen Fäl­len sinn­voll sein, ei­nen Mak­ler zu be­auf­tra­gen, um Zeit und Auf­wand zu spa­ren und den best­mög­li­chen Preis zu er­zie­len.

Su­chen Sie ge­zielt nach ei­nem Mak­ler, der über Er­fah­rung und Ex­per­ti­se im Im­mo­bi­li­en­be­reich ver­fügt, Re­fe­ren­zen vor­wei­sen kann und sich in der Re­gi­on, in der Sie kau­fen oder ver­kau­fen möch­ten, gut aus­kennt. Klä­ren Sie im Vor­feld die Kos­ten und in­for­mie­ren Sie sich über die an­ge­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen.

Die Pro­vi­si­on ei­nes Mak­lers kann stark va­ri­ie­ren. In der Re­gel ver­lan­gen Mak­ler ei­ne Pro­vi­si­on von 3,57-7,14% des Kauf- oder Ver­kaufs­prei­ses. Die ge­nau­en Kos­ten soll­ten im Vor­feld ge­klärt wer­den.

Fa­zit

Wenn Sie ei­ne Im­mo­bi­lie kau­fen oder ver­kau­fen möch­ten, kann es sinn­voll sein, ei­nen Mak­ler zu be­auf­tra­gen. Al­ler­dings soll­ten Sie bei der Su­che nach ei­nem ge­eig­ne­ten Mak­ler ei­ni­ge Din­ge be­ach­ten, um si­cher­zu­stel­len, dass Sie den rich­ti­gen Mak­ler fin­den. In­for­mie­ren Sie sich über die Er­fah­rung und Ex­per­ti­se des Mak­lers, fra­gen Sie nach Re­fe­ren­zen und le­sen Sie Be­wer­tun­gen von frü­he­ren Kun­den. Klä­ren Sie im Vor­feld die Kos­ten und in­for­mie­ren Sie sich über die an­ge­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen. Wenn Sie die­se Punk­te be­rück­sich­ti­gen, steht ei­nem er­folg­rei­chen Kauf oder Ver­kauf nichts im We­ge.

Unser kostenloser Immobilien-Ratgeber

 

Un­ser kos­ten­lo­ser Im­mo­bi­li­en-Rat­ge­ber «44 Auf­ga­ben ei­nes Im­mo­bi­li­en­mak­lers» in­for­miert Sie, wel­che wich­ti­gen Auf­ga­ben bei der Ver­mark­tung von Im­mo­bi­li­en ein qua­li­fi­zier­ter Mak­ler über­nimmt. Gern sen­den wir Ih­nen den Rat­ge­ber als kos­ten­lo­ses E-Bo­ok zu.

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