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Immobiliengutachten: Bedeutung und Nutzen

Immobiliengutachten: Ein Sach­ver­stän­di­ger, der ei­ne pro­fes­sionel­le Ein­schät­zung über den Wert einer Im­mo­bi­lie vor­nimmt, wird als Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter be­zeich­net. Die Ex­per­ten be­sit­zen ei­ne aus­ge­zeich­ne­te Ex­per­ti­se, um den Wert ei­ner Im­mo­bi­lie auf Grund­la­ge ver­schie­de­ner Kri­te­ri­en zu be­ur­tei­len. Mit ei­nem pro­fes­sio­nell er­mit­tel­ten Ver­kehrs­wert ha­ben Sie als Ver­käu­fer ei­ne her­vor­ra­gen­de Ver­hand­lungs­ba­sis für Ihre Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen. Für wel­che Art Gut­ach­ter Sie sich bei der Be­wer­tung ent­schei­den, ist von der Si­tua­ti­on ab­hän­gig. In ei­ni­gen Fäl­len ist die Ein­schal­tung ei­nes ver­ei­dig­ten und öf­fent­lich be­stell­ten Sach­ver­stän­di­gen not­wen­dig.

 

Immobiliengutachten

Wann ist die Einschaltung eines Immobiliengutachters empfehlenswert?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten hat gro­ße Be­deu­tung bei Kauf, Ver­kauf oder Ver­mie­tung ei­ner Im­mo­bi­lie, da es die Ba­sis für ei­ne fun­dier­te Ent­schei­dung bil­det. Der Nut­zen ei­nes Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens liegt dar­in, dass es ei­ne ob­jek­ti­ve und fach­li­che Be­wer­tung der Im­mo­bi­lie lie­fert und so­mit zu ei­ner hö­he­ren Trans­pa­renz und Si­cher­heit bei­trägt.

Häu­fig ist es nicht not­wen­dig, ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von ei­nem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter er­stel­len zu las­sen. Han­delt es sich je­doch um Fäl­le, denen ei­ne ge­richt­li­che Aus­ei­nan­der­set­zung zu­gru­nde liegt, ist das Gut­ach­ten ei­nes Sach­ver­stän­di­gen un­ab­ding­bar. Das Ge­richt er­kennt nur Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten of­fiziel­ler Sach­ver­stän­di­ger an. Bei

  • Scheidungsverfahren
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen

ist da­her ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten ei­nes Sach­ver­stän­di­gen vor­zu­le­gen. Auch wenn Sie den Wert Ihrer Im­mo­bi­lie ge­gen­über dem Fi­nanz­amt dar­legen möch­ten oder der Im­mo­bi­li­en­wert für die Fest­stel­lung des Be­triebs­ver­mö­gens er­for­der­lich ist, emp­fiehlt sich die Zu­sam­men­ar­beit mit ei­nem Profi. Sinn­voll kann der Sach­ver­stän­di­ge auch beim Kauf ei­nes recht alten Ge­bäu­des sein, bei dem die not­wen­di­gen Sa­nie­rungs­- und In­stand­setz­ungs­ar­bei­ten fest­ge­stellt wer­den müs­sen. Nicht fer­tig­ge­stel­lte Ob­jek­te sind eben­falls nicht ein­fach zu be­wer­ten, so dass auch hier die Zu­sam­men­ar­beit mit dem Fach­mann sinn­voll ist.

Welche verschiedenen Immobiliengutachter gibt es?

Wenn Sie als Ei­gen­tü­mer eine Im­mo­bi­lie ver­äuß­ern möch­ten, fehlt Ihnen üb­li­cher­wei­se das ent­spre­che­nde Know-how um den Ver­kehrs­wert rea­list­isch zu er­mit­teln. Wenn Sie da­bei auf die Un­ter­stüt­zung ei­nes Ex­per­ten set­zen möch­ten, stehen Ihnen ver­schie­de­ne Gut­ach­ter zur Aus­wahl:

  • freie Sachverständige
  • öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige
  • staatlich anerkannte Immobiliengutachter

Ein freier Sach­ver­stän­di­ger über­nimmt die Ein­schät­zung von Ver­kehrs­wer­ten für Käu­fer und Ver­käu­fer. Auch ein Im­mo­bi­li­en­mak­ler mit einer ex­zel­len­ten Markt­kennt­nis und ei­ner lang­jäh­ri­gen Be­rufs­er­fah­rung kann die Be­wer­tung als frei­er Sach­ver­stän­di­ger vor­neh­men.

Ein öf­fent­lich be­stel­lter und ver­ei­dig­ter Sach­ver­stän­di­ger ar­bei­tet un­ter ei­ner ge­setz­lich ge­schütz­ten Be­rufs­be­zei­chnung. Die­se Gut­ach­ter wer­den von der In­du­strie­- und Han­dels­kam­mer ge­prüft und ein­ge­setzt. Die öf­fent­lich be­stellten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen kön­nen auch für Gut­ach­ten bei ge­richt­li­chen Aus­ein­ander­setz­ungen be­auf­tragt wer­den.

Ein staat­lich an­er­kann­ter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ar­bei­tet un­ter Auf­sicht der je­wei­li­gen Lan­des­be­hör­de und er­stellt Gut­ach­ten in öf­fent­li­chem Auf­trag.

Welche Wertgutachten fertigen professionelle Immobiliengutachter?

Wel­ches Gut­ach­ten Sie be­nö­ti­gen, ist von der je­wei­li­gen Si­tua­ti­on ab­hän­gig. Han­delt es sich um ein Gut­ach­ten, das dem Ge­richt vor­ge­legt wer­den muss, ist ein ge­richts­fes­tes Voll­gut­ach­ten er­for­der­lich. Die­ses Gut­ach­ten muss von ei­nem öf­fent­lich be­stel­lten und ver­ei­dig­ten Sach­ver­stän­di­gen aus­ge­fer­tigt wer­den. In an­de­ren Fäl­len ist unter Um­stän­den ein we­ni­ger de­tail­lier­tes Gut­ach­ten aus­rei­chend.

Idea­ler­wei­se be­ra­ten Sie sich  vor der Be­auf­tra­gung mit dem Fach­mann und be­spre­chen den Zweck des Gut­ach­tens. Da­raus er­gibt sich der Um­fang des er­for­der­li­chen Gut­ach­tens. Gleich­zei­tig klä­ren Sie, ob Sie den pas­sen­den Ex­per­ten für Ihr Vor­haben ge­fun­den ha­ben.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die ge­nau­en Kos­ten sind ab­hän­gig vom Um­fang des Wert­gut­ach­tens. Die Kos­ten lie­gen zwi­schen ei­ni­gen hun­dert Eu­ro für ein ein­fa­ches Gut­ach­ten bis zum etwa 1,5 % des fest­ge­stel­lten Im­mo­bi­li­en­wer­tes. Bei ei­nem ge­richts­fes­ten Gut­ach­ten sind die Kos­ten frei ver­han­del­bar. Ar­bei­tet der Sach­ver­stän­di­ge im Auf­trag des Ge­richts, er­folgt die Be­zah­lung nach dem Jus­tiz­ver­gütungs­- und -Ent­schä­di­gungs­ge­setz.

Wenn Sie Ihre Im­mo­bi­lie ver­äuß­ern möch­ten und kein Wert­gut­ach­ten be­nö­ti­gen, ist die Zu­sam­men­ar­beit mit ei­nem Im­mo­bi­li­en­mak­ler zu emp­feh­len. Wen­den Sie sich an ei­nen Mak­ler, der ei­ne kos­ten­lose Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung vor­nimmt. Mit der Mak­ler­such­ma­schi­ne fin­den Sie ei­nen pas­sen­den Mak­ler in Ihrer Re­gi­on. Mak­ler-Lot­se.de durch­leuch­tet den ge­sam­ten Im­mo­bi­li­en­markt, um ei­nen kom­pe­ten­ten Ex­per­ten für Ihr Vor­ha­ben zu emp­feh­len.

Unser kostenloser Immobilien-Ratgeber

 

Un­ser kos­ten­lo­ser Im­mo­bi­li­en-Rat­ge­ber «44 Auf­ga­ben ei­nes Im­mo­bi­li­en­mak­lers» in­for­miert Sie, wel­che wich­ti­gen Auf­ga­ben bei der Ver­mark­tung von Im­mo­bi­li­en ein qua­li­fi­zier­ter Mak­ler über­nimmt. Gern sen­den wir Ih­nen den Rat­ge­ber als kos­ten­lo­ses E-Bo­ok zu.

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