Immobiliengutachten: Ein Sachverständiger, der eine professionelle Einschätzung über den Wert einer Immobilie vornimmt, wird als Immobiliengutachter bezeichnet. Die Experten besitzen eine ausgezeichnete Expertise, um den Wert einer Immobilie auf Grundlage verschiedener Kriterien zu beurteilen. Mit einem professionell ermittelten Verkehrswert haben Sie als Verkäufer eine hervorragende Verhandlungsbasis für Ihre Verkaufsverhandlungen. Für welche Art Gutachter Sie sich bei der Bewertung entscheiden, ist von der Situation abhängig. In einigen Fällen ist die Einschaltung eines vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen notwendig.
Wann ist die Einschaltung eines Immobiliengutachters empfehlenswert?
Ein Immobiliengutachten hat große Bedeutung bei Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, da es die Basis für eine fundierte Entscheidung bildet. Der Nutzen eines Immobiliengutachtens liegt darin, dass es eine objektive und fachliche Bewertung der Immobilie liefert und somit zu einer höheren Transparenz und Sicherheit beiträgt.
Häufig ist es nicht notwendig, ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter erstellen zu lassen. Handelt es sich jedoch um Fälle, denen eine gerichtliche Auseinandersetzung zugrunde liegt, ist das Gutachten eines Sachverständigen unabdingbar. Das Gericht erkennt nur Immobiliengutachten offizieller Sachverständiger an. Bei
- Scheidungsverfahren
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungen
ist daher ein Immobiliengutachten eines Sachverständigen vorzulegen. Auch wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie gegenüber dem Finanzamt darlegen möchten oder der Immobilienwert für die Feststellung des Betriebsvermögens erforderlich ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Profi. Sinnvoll kann der Sachverständige auch beim Kauf eines recht alten Gebäudes sein, bei dem die notwendigen Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten festgestellt werden müssen. Nicht fertiggestellte Objekte sind ebenfalls nicht einfach zu bewerten, so dass auch hier die Zusammenarbeit mit dem Fachmann sinnvoll ist.
Welche verschiedenen Immobiliengutachter gibt es?
Wenn Sie als Eigentümer eine Immobilie veräußern möchten, fehlt Ihnen üblicherweise das entsprechende Know-how um den Verkehrswert realistisch zu ermitteln. Wenn Sie dabei auf die Unterstützung eines Experten setzen möchten, stehen Ihnen verschiedene Gutachter zur Auswahl:
- freie Sachverständige
- öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige
- staatlich anerkannte Immobiliengutachter
Ein freier Sachverständiger übernimmt die Einschätzung von Verkehrswerten für Käufer und Verkäufer. Auch ein Immobilienmakler mit einer exzellenten Marktkenntnis und einer langjährigen Berufserfahrung kann die Bewertung als freier Sachverständiger vornehmen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger arbeitet unter einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Diese Gutachter werden von der Industrie- und Handelskammer geprüft und eingesetzt. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können auch für Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beauftragt werden.
Ein staatlich anerkannter Immobiliengutachter arbeitet unter Aufsicht der jeweiligen Landesbehörde und erstellt Gutachten in öffentlichem Auftrag.
Welche Wertgutachten fertigen professionelle Immobiliengutachter?
Welches Gutachten Sie benötigen, ist von der jeweiligen Situation abhängig. Handelt es sich um ein Gutachten, das dem Gericht vorgelegt werden muss, ist ein gerichtsfestes Vollgutachten erforderlich. Dieses Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgefertigt werden. In anderen Fällen ist unter Umständen ein weniger detailliertes Gutachten ausreichend.
Idealerweise beraten Sie sich vor der Beauftragung mit dem Fachmann und besprechen den Zweck des Gutachtens. Daraus ergibt sich der Umfang des erforderlichen Gutachtens. Gleichzeitig klären Sie, ob Sie den passenden Experten für Ihr Vorhaben gefunden haben.
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die genauen Kosten sind abhängig vom Umfang des Wertgutachtens. Die Kosten liegen zwischen einigen hundert Euro für ein einfaches Gutachten bis zum etwa 1,5 % des festgestellten Immobilienwertes. Bei einem gerichtsfesten Gutachten sind die Kosten frei verhandelbar. Arbeitet der Sachverständige im Auftrag des Gerichts, erfolgt die Bezahlung nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz.
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten und kein Wertgutachten benötigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler zu empfehlen. Wenden Sie sich an einen Makler, der eine kostenlose Immobilienbewertung vornimmt. Mit der Maklersuchmaschine finden Sie einen passenden Makler in Ihrer Region. Makler-Lotse.de durchleuchtet den gesamten Immobilienmarkt, um einen kompetenten Experten für Ihr Vorhaben zu empfehlen.