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Immobilienbewertung kostenlos

Immobilienbewertung kostenlos: Der ers­te Schritt beim Ver­kauf einer Im­mo­bi­lie ist die Fes­t­­­set­­­­zung ei­nes rea­lis­ti­schen Ver­kaufs­prei­ses. Ver­schie­de­ne Fak­to­ren be­ein­flus­sen den Wert ei­ner Im­mo­bi­lie, so dass eine ob­jek­ti­ve Ein­schät­zung oft­mals nicht ein­fach ist. Es ist rat­sam, einen Ex­per­ten hin­zu­ziehen, der eine fun­dier­te Be­wer­tung ab­gibt. Bei Preis­ver­hand­lun­gen ha­ben Sie mit ei­ner pro­fes­si­on­ellen Be­wer­tung im Hin­ter­grund ei­ne deut­lich bes­sere Ver­hand­lungspo­si­ti­on, als mit ei­nem selbst kal­ku­lier­ten Wert. Ob ein Sach­ver­stän­di­ger ein­ge­schal­tet wer­den muss oder die fun­dier­te Ein­schät­zung ei­nes Im­mo­bi­li­en­mak­lers aus­reicht, ist vom Ein­zel­fall ab­hän­gig. Ein kom­pet­en­ter Mak­ler un­ter­stützt Sie mit einer rea­li­sti­schen und an­ge­mes­se­nen Wert­ein­schät­zung der I­m­m­o­b­i­lie.

 
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Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter?

Im täg­li­chen Sprach­geb­rauch wer­den die Be­gri­ffe „Sach­ver­stän­di­ger“ und „Gut­ach­ter“ sy­no­nym ver­wen­det. Während öf­fent­li­che In­sti­tu­ti­onen in der Re­gel die Be­zeich­nung „Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger“ nut­zen, wird der Be­griff „Im­mo­bili­en­gut­ach­ter“ vor al­lem um­gangs­sprach­lich ver­wen­det. Ei­nen tat­säch­li­chen Un­ter­schied zwi­schen bei­den Be­zei­ch­nun­­gen gibt es jedoch nicht. Wenn Sie ei­nen Ex­per­ten mit der Be­wer­tung Ihrer Im­mo­bi­lie be­auf­tra­gen möch­ten, kön­nen Sie also sowohl nach ei­nem Sach­ver­stän­di­gen als auch nach einem Gut­ach­ter suchen.

Wann ist ein kostenpflichtiges Wertgutachten empfehlenswert?

Nicht im­mer ist die Ein­schal­tung eines Sach­ver­stän­digen er­for­der­lich. Han­delt es sich um eine ge­richt­li­che Aus­ei­nan­der­set­zung, ist ein pro­fes­si­onel­les Gut­ach­ten eines of­fi­ziel­len Sach­ver­stän­di­gen un­er­läs­slich. Auch in an­de­ren Si­tua­ti­onen wie ein­er Schei­dungs­- oder Erb­aus­ein­an­der­set­zung oder bei ei­ner sehr alten Im­mo­bi­lie, die nicht mo­der­ni­siert wurde, ist die Zu­sam­men­ar­beit mit einem Ex­per­ten zu emp­feh­len. Wer den Ver­kehrs­wert ei­ner Im­mo­bi­lie ge­gen­über dem Fi­nanz­amt an­ge­ben muss oder den Wert für das Be­triebs­ver­mö­gen fest­stel­len möch­te, sol­lte eben­falls auf pro­fes­sio­nelle Un­ter­stüt­zung zu­rück­grei­fen. Steht eine Im­mo­bi­lie vor der Zwangs­ver­stei­ge­rung ist die Zu­sam­men­ar­beit mit einem Profi eben­falls zu emp­feh­len.

Wie ist der Ablauf einer Immobilienbewertung?

Der Sach­ver­stän­dige macht zu­nächst ei­ne Be­stands­auf­na­hme und prüft alle Ob­jekt­un­ter­la­gen. In die Be­wer­tung flie­ßen unter an­de­rem die Mög­lich­keit eines Dach­aus­baus und die vor­han­de­ne Wär­me­däm­mung ein. Ein­fluss auf den Wert einer Im­mo­bi­lie ha­ben unter an­de­rem

  • das Dach
  • die Fassade
  • die Fenster
  • die Kellerräume
  • die Geschossdecken
  • die Elektroinstallationen
  • die Heizung

Zu­dem prüft der Sach­ver­stän­dige, ob es Feuch­tig­keit oder ei­nen Schim­mel­be­fall im Haus gibt. Die Bau­sub­stanz wird auf Schäd­lin­ge un­ter­sucht. Ver­schie­de­ne Fak­to­ren wie ei­ne Lärm­be­läs­ti­gung oder Rech­te Drit­ter an der Im­mo­bi­lie, spie­len eben­falls eine Rol­le. Der Ex­per­te nimmt nicht nur das Ge­bäu­de genau unter die Lupe, son­dern be­gut­ach­tet auch die Lage. Auf Grund­lage seiner Prü­fung und den ak­tu­el­len Markt­wer­ten für verg­leich­ba­re Ob­jek­te, setzt der Sach­ver­stän­di­ge ei­nen Wert fest.

Immobilienbewertung vor Ort

Ei­ne rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung ist nur mög­lich, wenn eine Be­sich­ti­gung vor Ort er­folgt. Al­lein auf Ba­sis von Un­ter­lagen ist eine Wert­fest­stel­lung kaum mög­lich, da bei ei­ner sol­chen Be­wer­tung un­ter Um­stän­den nicht alle re­le­van­ten Fak­to­ren be­rück­sich­tigt wer­den. Durch den ent­steh­en­den Auf­wand ist ei­ne Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen in der Re­gel nicht kos­ten­los möglich.

Nicht im­mer ist die Ein­schal­tung ei­nes Sach­ver­stän­di­gen not­wen­dig. Ar­bei­ten Sie mit ei­nem Im­mo­bi­li­en­mak­ler zu­sam­men, kön­nen Sie die Kos­ten für ein Wert­gut­ach­ten häu­fig ein­spa­ren. Mit Un­ter­stüt­zung ei­nes kom­pe­ten­ten Fach­manns und ei­ner pro­fes­si­onel­len Wert­ein­schät­zung ver­kau­fen Sie Ihre Im­mo­bi­lie zu ei­nem an­ge­mes­se­nen und fairen Preis. Die Auf­tei­lung der Mak­ler­kos­ten zwi­schen Käu­fer und Ver­käu­fer ist ab­hän­gig vom je­wei­li­gen Bun­des­land. Idea­ler­wei­se er­kun­di­gen Sie sich im Vor­feld, wel­che Par­tei die Mak­ler­cour­ta­ge bei ei­nem er­folg­rei­chen Ver­kaufs­ab­schluss zu tr­agen hat.

Wenn Sie den Ver­kauf oder die Ver­mie­tung Ihrer Im­mo­bi­lie pla­nen und ei­nen pas­sen­den Mak­ler su­chen, ist Mak­ler-Lot­se ei­ne aus­ge­zeich­ne­te Wahl. Die Mak­ler­such­ma­schi­ne fil­tert das ge­sam­te In­ter­net nach einem Mak­ler in Ihrer Re­gi­on, der genau zu Ihrem Vor­ha­ben passt.

Unser kostenloser Immobilien-Ratgeber

 

Un­ser kos­ten­lo­ser Im­mo­bi­li­en-Rat­ge­ber „Alle Unter­lagen für den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf“ in­for­mie­rt Sie Schritt für Schritt, wel­che wich­ti­gen Unter­lagen er­for­der­lich sind. Gern sen­den wir Ih­nen den Rat­ge­ber als kos­ten­lo­ses E-Bo­ok zu.

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