Hausverkauf Energieausweis: Der Gesetzgeber schreibt bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung die Vorlage eines Energieausweises vor. Es reicht nicht aus, den Ausweis bei Vertragsabschluss bereitzuhalten. Das Dokument muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen.
Der Bundestag hat am 18.6.2020 beschlossen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Gesetz zusammenzufassen.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG), wurde am 8.8.2020 veröffentlicht und ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es inhaltlich kaum Änderungen zu den bestehenden Regelungen gibt. Im Jahr 2023 sollen die Regelungen nochmals überprüft werden.

Was ist ein Energieausweis?
Dem Energieausweis entnehmen Sie Angaben zum energetischen Zustand einer Immobilie. Auf dieser Grundlage sollen potentielle Käufer oder Mieter erfahren, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist. Anhand der Werte lassen sich verschiedene Objekte vergleichen. Mit dem
- Bedarfsausweis und
- dem Verbrauchsausweis
gibt es zwei verschiedene Arten von Ausweisen. Vom Tag der Ausstellung an ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.
Einen Bedarfsausweis benötigen Sie für alle Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1978 erbaut wurden. Der Bauantrag für die Gebäude muss vor dem 1.11.1977 gestellt worden sein. Eine zwischenzeitliche Sanierung des Gebäudes darf nicht erfolgt sein. Die Angaben im Energieausweis geben nicht den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner wieder. Die Berechnungen erfolgen auf Basis verschiedener Werte wie der technischen Ausstattung und den verwendeten Baumaterialien.
Handelt es sich um eine Immobilie, die nach 1978 erbaut wurde, ist der Verbrauchsausweis verpflichtend und für die Erstellung des Energieausweises zugrunde zu legen. Der Verbrauchsausweis orientiert sich, anders als der Bedarfsausweis, am Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Welche Unterlagen sind für die Erstellung des Energieausweises notwendig?
Auf Wunsch veranlasst der Immobilienmakler die Erstellung des Energieausweises. Damit das Dokument ausgefertigt werden kann, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Grundriss und Schnitt des Gebäudes, Lageplan, Baubeschreibungen, Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre, Angaben zu Dämmungen, sowie Wand-, Boden- und Deckenaufbauten, Protokolle des Schornsteinfegers und Unterlagen über die Anlagetechnik im Gebäude.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. In der Regel verursacht ein Bedarfsausweis höhere Kosten, da hier umfangreichere Bestandsaufnahmen und Auswertungen notwendig sind. Zudem variieren die Preise in jedem Bundesland und sind auch vom Anbieter abhängig. Bei einem Verbrauchsausweis liegen die Kosten in der Regel zwischen 30 und 120 Euro. Deutlich teurer wird der Bedarfsausweis, hier müssen Sie abhängig vom Aufwand mit Kosten zwischen 150 und 1.000 Euro rechnen.
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