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Hausverkauf Energieausweis

Hausverkauf Energieausweis: Der Ge­setz­­ge­ber schreibt bei ei­nem Im­mo­bi­li­en­ver­kauf oder ei­ner Ver­mie­tung die Vor­la­ge ei­nes Energie­aus­wei­ses vor. Es reicht nicht aus, den Aus­weis bei Ver­trags­ab­schluss be­reit­zu­hal­ten. Das Do­ku­ment muss be­reits bei der er­sten Be­sich­ti­gung vor­lie­gen.

Der Bun­des­tag hat am 18.6.2020 be­schlos­sen, die En­er­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) und das Er­neu­er­ba­re-En­er­gi­en-Wär­me­ge­setz (EEWärmeG) in ei­nem neu­en Ge­setz zu­sam­men­zu­fas­sen.

Das Ge­setz zur Ein­spa­rung von En­er­gie und zur Nut­zung Er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en zur Wär­me- und Käl­te­er­zeu­gung in Ge­bäu­den (Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­setz - GEG), wur­de am 8.8.2020 ver­öf­fent­licht und ist am 1. No­vem­ber 2020 in Kraft ge­tre­ten. Zu­sam­men­fas­send kann ge­sagt wer­den, dass es in­halt­lich kaum Än­de­run­gen zu den be­steh­en­den Re­gel­un­gen gibt. Im Jahr 2023 sol­len die Re­ge­lun­gen noch­mals über­prüft wer­den.

Hausverkauf Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Ein En­er­gie­aus­weis ist ein Do­ku­ment, das Aus­kunft über den En­er­gie­ver­brauch ei­nes Ge­bäu­des gibt. Es ent­hält In­for­ma­tio­nen über die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des, die CO2-Emis­sio­nen und die Heiz­kos­ten. Auf die­ser Grund­la­ge sol­len po­ten­ti­el­le Käu­fer oder Mie­ter er­fah­ren, mit wel­chen En­er­gie­kos­ten zu rech­nen ist. An­hand der Wer­te las­sen sich ver­schie­de­ne Ob­jek­te ver­glei­chen.

Wel­che Ar­ten von En­er­gie­aus­wei­sen gibt es?

Es gibt zwei Ar­ten von En­er­gie­aus­wei­sen:

  • Be­darfs­aus­weis
  • Ver­brauchs­aus­weis

Vom Tag der Aus­stel­lung an ist der Aus­weis zehn Jahre lang gültig.

Ei­nen Be­darfs­aus­weis be­nö­ti­gen Sie für al­le Im­mo­bi­li­en mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten, die vor dem Jahr 1978 erbaut wur­den. Der Bau­an­trag für die Ge­bäu­de muss vor dem 1.11.1977 ge­stellt wor­den sein. Eine zwi­schen­zeit­li­che Sa­nie­rung des Ge­bäu­des darf nicht er­folgt sein. Die An­ga­ben im En­er­gie­aus­weis ge­ben nicht den tat­säch­li­chen En­er­gie­ver­bra­uch der Be­woh­ner wie­der. Die Be­rech­nun­gen er­fol­gen auf Ba­sis ver­schie­de­ner Wer­te wie der tech­ni­schen Aus­stat­tung und den ver­wen­de­ten Bau­ma­te­ri­alien.

Han­delt es sich um eine Im­mo­bi­lie, die nach 1978 er­baut wur­de, ist der Ver­brauchs­aus­weis ver­pflich­tend und für die Er­stel­lung des En­er­gie­aus­wei­ses zu­grun­de zu le­gen. Der Ver­brauchs­aus­weis ori­en­tiert sich, an­ders als der Be­darfs­aus­weis, am En­er­gie­ver­bra­uch der letzten drei Jah­re.

Welche Unterlagen sind für die Erstellung des Energieausweises notwendig?

Auf Wunsch ver­an­lasst der Im­mo­bi­li­en­mak­ler die Er­stel­lung des En­er­gie­aus­wei­ses. Da­mit das Do­ku­ment aus­ge­fer­tigt wer­den kann, sind fol­gen­de Un­ter­la­gen vor­zu­le­gen:

Grun­driss und Schnitt des Ge­bäu­des, La­ge­plan, Bau­be­schrei­bun­gen, Heiz­ko­sten­ab­rech­nun­gen der letz­ten Jah­re, An­ga­ben zu Däm­mun­gen, sowie Wand-, Boden- und De­cken­auf­bau­ten, Pro­to­kol­le des Schorn­stein­fe­gers und Un­ter­la­gen über die An­la­ge­tech­nik im Ge­bäu­de.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kos­ten sind vom je­wei­li­gen Ein­zel­fall ab­hän­gig. In der Re­gel ver­ur­sacht ein Be­darfs­aus­weis höhere Kos­ten, da hier um­fang­rei­che­re Be­stands­auf­nah­men und Aus­wer­tun­gen not­wen­dig sind. Zu­dem va­ri­ie­ren die Prei­se in je­dem Bun­des­land und sind auch vom An­bie­ter ab­hän­gig. Bei ei­nem Ver­brauchs­aus­weis lie­gen die Kos­ten in der Re­gel zwi­schen 30 und 120 Euro. Deut­lich teurer wird der Be­darfs­aus­weis, hier müs­sen Sie ab­hän­gig vom Auf­wand mit Kos­ten zwi­schen 150 und 1.000 Euro rech­nen.

Ar­bei­ten Sie mit ei­nem Im­mo­bi­li­en­mak­ler zu­sam­men, wenn Sie ei­ne Im­mo­bi­lie ver­kaufen möch­ten, über­nimmt der Mak­ler eine ko­sten­lo­se En­er­gie­aus­weis­er­stel­lung. Mit Mak­ler-Lot­se fin­den Sie ei­nen ge­prüf­ten Im­mo­bi­li­en­mak­ler aus Ihrer Re­gi­on. Die Mak­ler­such­ma­schi­ne fil­tert den ge­sam­ten Im­mo­bi­li­en­markt, um ei­nen pas­sen­den Fach­mann für Ihr Vor­ha­ben zu emp­feh­len.

 

Wie wichtig ist ein Energieausweis beim Hausverkauf?

Ein En­er­gie­aus­weis ist ein wich­ti­ger Fak­tor bei ei­nem Haus­ver­kauf oder ei­ner Ver­mie­tung. Es ist ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben, dass je­der Ei­gen­tü­mer ei­nen En­er­gie­aus­weis für sein Haus vor­le­gen muss, wenn er es ver­kau­fen oder ver­mie­ten möch­te. Der En­er­gie­aus­weis gibt Aus­kunft über die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des und hilft po­ten­zi­el­len Käu­fern oder Mie­tern, die zu­künf­ti­gen En­er­gie­kos­ten bes­ser ein­zu­schät­zen.

Wie kön­nen Sie si­cher­stel­len, dass Sie ei­nen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen En­er­gie­aus­weis er­hal­ten?

Um si­cher­zu­stel­len, dass Sie ei­nen qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen En­er­gie­aus­weis er­hal­ten, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass der En­er­gie­be­ra­ter oder der zer­ti­fi­zier­te Im­mo­bi­li­en­mak­ler über die er­for­der­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fügt. Zu­dem soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass der En­er­gie­aus­weis nach ak­tu­el­len Stan­dards er­stellt wird. Ein qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger En­er­gie­aus­weis ent­hält de­tail­lier­te In­for­ma­tio­nen über die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des und gibt prä­zi­se Emp­feh­lun­gen zur Ver­bes­se­rung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz.

Wel­che Maß­nah­men kön­nen er­grif­fen wer­den, um die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des zu ver­bes­sern?

Es gibt ei­ne Viel­zahl von Maß­nah­men, die er­grif­fen wer­den kön­nen, um die En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des zu ver­bes­sern.

Hier sind ei­ni­ge Bei­spie­le:

 

  • Däm­mung: Ei­ne gu­te Däm­mung von Dach, Au­ßen­wän­den und Fens­tern kann den Wär­me­ver­lust im Win­ter re­du­zie­ren und im Som­mer das Ein­drin­gen von Hit­ze ver­hin­dern.

     

  • Hei­zungs­op­ti­mie­rung: Ei­ne ef­fi­zi­en­te Hei­zungs­an­la­ge und ei­ne op­ti­mier­te Hei­zungs­re­ge­lung kön­nen den En­er­gie­ver­brauch sen­ken.

     

  • Nut­zung er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en: Die Nut­zung von So­lar­ther­mie oder Pho­to­vol­ta­ik kann da­zu bei­tra­gen, den Strom­ver­brauch und die CO2-Emis­sio­nen zu re­du­zie­ren.

     

  • Mo­der­ni­sie­rung der Be­leuch­tung: Ei­ne Um­stel­lung auf en­er­gie­ef­fi­zi­en­te LED-Be­leuch­tung kann den Strom­ver­brauch sen­ken.

     

  • Ge­bäu­de­tech­nik: Die Ver­wen­dung von in­tel­li­gen­ten Ge­bäu­de­tech­no­lo­gi­en wie bei­spiels­wei­se ei­ner smar­ten Steue­rung der Hei­zungs­an­la­ge oder ei­ner au­to­ma­ti­schen Be­schat­tung kann den En­er­gie­ver­brauch sen­ken.

     

  • Ver­hal­tens­än­de­run­gen: Auch Ver­hal­tens­än­de­run­gen kön­nen zur En­er­gie­ein­spa­rung bei­tra­gen, zum Bei­spiel durch be­wuss­ten Um­gang mit Strom und Hei­zung oder durch ei­ne ef­fi­zi­en­te Lüf­tung.

 

Die­se Maß­nah­men kön­nen je nach Ge­bäu­de und in­di­vi­du­el­ler Si­tua­ti­on un­ter­schied­lich sinn­voll sein und soll­ten am bes­ten von ei­nem qua­li­fi­zier­ten En­er­gie­be­ra­ter be­wer­tet wer­den.

FAQ zum Energieausweis

Steuerrad der Maklervergleich

Ein En­er­gie­aus­weis ist bei ei­nem Ver­kauf oder ei­ner Ver­mie­tung ei­nes Ge­bäu­des Pflicht. Der En­er­gie­aus­weis muss be­reits bei der Be­sich­ti­gung des Ge­bäu­des vor­ge­legt wer­den. Auch bei Neu­bau­ten oder bei um­fang­rei­chen Sa­nie­run­gen wird ein En­er­gie­aus­weis be­nö­tigt.

Ein En­er­gie­aus­weis ent­hält In­for­ma­tio­nen über den En­er­gie­be­darf oder den En­er­gie­ver­brauch des Ge­bäu­des. Au­ßer­dem wird die En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se an­ge­ge­ben. Die En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se reicht von A (sehr ef­fi­zi­ent) bis H (sehr in­ef­fi­zi­ent). Der En­er­gie­aus­weis gibt auch Emp­feh­lun­gen zur Ver­bes­se­rung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz des Ge­bäu­des.

Der En­er­gie­aus­weis wird von ei­nem En­er­gie­be­ra­ter oder ei­nem Sach­ver­stän­di­gen für En­er­gie­aus­wei­se er­stellt. Hier­für wer­den die Ge­bäu­de­da­ten wie Bau­jahr, Wohn­flä­che und Hei­zungs­sys­tem er­fasst. Au­ßer­dem wird der En­er­gie­ver­brauch der letz­ten drei Jah­re er­mit­telt. An­hand die­ser Da­ten wird der En­er­gie­be­darf oder der En­er­gie­ver­brauch des Ge­bäu­des be­rech­net und der En­er­gie­aus­weis er­stellt.

Ein En­er­gie­aus­weis ist in der Re­gel für 10 Jah­re gül­tig. Nach Ab­lauf die­ser Frist muss ein neu­er En­er­gie­aus­weis er­stellt wer­den. Es ist wich­tig, dass der Ei­gen­tü­mer ei­nes Hau­ses dar­auf ach­tet, dass der En­er­gie­aus­weis im­mer ak­tu­ell ist, da an­sons­ten ei­ne Geld­stra­fe droht.

Fazit

Wenn Sie ein Haus ver­kau­fen oder ver­mie­ten möch­ten, müs­sen Sie ei­nen En­er­gie­aus­weis vor­le­gen. Der En­er­gie­aus­weis gibt Aus­kunft dar­über, wie en­er­gie­ef­fi­zi­ent das Ge­bäu­de ist und hilft po­ten­zi­el­len Käu­fern oder Mie­tern, die zu­künf­ti­gen En­er­gie­kos­ten bes­ser ein­zu­schät­zen. Wenn Sie ei­nen En­er­gie­aus­weis be­nö­ti­gen, wen­den Sie sich an ei­nen qua­li­fi­zier­ten En­er­gie­be­ra­ter oder nut­zen Sie das Zu­satz­an­ge­bot der zer­ti­fi­zier­ten Im­mo­bi­li­en­mak­ler.

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