Welchen Wert hat meine Immobilie?

Berechnen Sie den Immobilienwert mit wenigen Schritten

Wertermittlung - Haus
Haus
Wertermittlung - Wohnung
Wohnung
Wertermittlung - Grundstück
Grundstück
Welchen Wert hat meine Immobilie?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Haus
Haus
Wertermittlung - Wohnung
Wohnung
Wertermittlung - Grundstück
Grundstück
Um welche Art von Immobilie handelt es sich?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Wertermittlung - Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte
Wertermittlung - Bungalow
Bungalow

Wertermittlung - Villa
Villa
WWertermittlung - Reihenhaus
Reihenhaus
Wertermittlung - Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Um welche Art von Wohnung handelt es sich?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Einfamilienhaus
Etagenwohnung
Wertermittlung - Doppelhaushälfte
Erdgeschoss
Wertermittlung - Bungalow
Dachgeschoss

Wertermittlung - Villa
Maisonette
Wertermittlung - Reihenhaus
Loft
Wertermittlung - Mehrfamilienhaus
Souterrain
Um welche Art von Grundstück handelt es sich?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Wohnung
Bauland
Wertermittlung - Wohnung
Ackerland
Wertermittlung - Gewerbe Grundstück
Gewerbe Grundstück
Wie groß ist Ihre Immobilie?
Wertermittlung - Grundstücksfläche
Land area for lands (Grundstücksfläche fur Grundstücks)
Grundstücksfläche
Wie groß ist Ihre Haus?
Wertermittlung - Wohnfläche
Wohnfläche
Wertermittlung - Anzahl der Zimmer
Anzahl der Zimmer
Wertermittlung - Grundstücksfläche
Land area for all exept Grundstücks
Grundstücksfläche
Weitere Immobilien Eigenschaften sind...
Wertermittlung - Anzahl der Geschosse
Anzahl der Geschosse
Gibt es Parkmöglichkeiten?

Bitte wählen Sie eine Option

ertermittlung - Im Freien
Im Freien
Wertermittlung - Tiefgarage
Tiefgarage
Wertermittlung - Einzelgarage
Einzelgarage
Wertermittlung - Carport
Carport
Wann wurde Ihr Haus gebaut?
Wertermittlung - Baujahr
Baujahr
Wertermittlung - Letzte Modernisierung
Letzte Modernisierung
Über welche Ausstattung verfügt Ihre Immobilie?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Einfach
Einfach
Wertermittlung - Normal
Normal
Wertermittlung - Gehoben
Gehoben
Wertermittlung - Luxuriös
Luxuriös
Wie wird Ihre Immobilie aktuell genutzt?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Eigennutzung
Eigennutzung
Wertermittlung - Vermietet
Vermietet
Wertermittlung - Leerstehend
Leerstehend
Wofür benötigen Sie die Immobilienwert?

Bitte wählen Sie eine Option

Wertermittlung - Verkauf
Verkauf
Wertermittlung - Kauf
Kauf
Wertermittlung - Vermietung
Vermietung
Wo befindet sich Ihre Immobilie?

germany-map

Die Lage ist entscheidet
Selbst auf einer Straße können Quadratmeterpreise stark schwanken. Geben Sie daher bitte vollständige Adresse inklusive der Hausnummer an.

Ihr Immobilienwert wird ermittelt

Bitte haben Sie einen Moment Geduld.

Vielen Dank. Ihre Immobilienbewertung ist erstellt.

Wer soll die Immobilienbewertung erhalten?
Immobilienwertermittlung - Brochure
Greetings

  Letzte Anfrage vor: 15 Minuten
Vielen Dank!

Zeichen OK

Danke, das Sie unseren Service benutzt haben.

Gewerbeimmobilie verkaufen

Ne­ben Wohn­im­mo­bi­lien wer­den auf dem Im­mo­bi­li­en­markt auch Ge­wer­be­im­mo­bi­lien an­ge­bo­ten. Da­bei han­delt es sich um Im­m­o­bi­lien, die ganz oder teil­wei­se zu ge­werb­li­chen Zweck­en ge­nutzt wer­den. Nicht nur klas­si­sche Ge­wer­be­ein­hei­ten wie Gas­tro­no­mie oder Ein­zel­han­del zäh­len zu Ge­wer­be­ob­jek­ten, son­dern auch Flä­chen, auf denen Mie­ter eine selb­stän­dige oder frei­be­ruf­liche Tätig­keit aus­üben.

Ver­wal­tungs­ge­bä­ude oder an­de­re Ob­jek­te mit öf­fent­li­cher Nut­zung ge­hö­ren eben­falls zu den Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Bei der Be­wert­ung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist die Zu­sam­men­ar­beit mit einem Profi zu emp­feh­len.

Gewerbeimmobilie verkaufen

Was ist eine gewerbliche Immobilie?

Die Be­stim­mung, ob ei­ne Im­mo­bi­lie ge­werb­lich ist oder nicht, hängt da­von ab, ob sie voll­stän­dig oder teil­wei­se für pri­va­te Zwe­cke ge­nutzt wird. Ei­ne ge­werb­li­che Im­mo­bi­lie wird haupt­säch­lich für ge­werb­li­che, selbst­stän­di­ge oder frei­be­ruf­li­che Tä­tig­kei­ten ge­nutzt. Die Nut­zung von Ge­bäu­den für öf­fent­li­che Zwe­cke, wie Be­hör­den oder öf­fent­li­che Un­ter­neh­men, gilt eben­falls als ge­werb­lich.

Das Be­wer­tungs­ge­setz und die Nut­zung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Laut § 181 Abs. 6 des Be­wer­tungs­ge­set­zes (BewG) gel­ten Grund­stü­cke als ge­werb­lich, wenn sie zu mehr als 80 Pro­zent für be­trieb­li­che oder öf­fent­li­che Zwe­cke ge­nutzt wer­den und nicht Teil­ei­gen­tum sind. Die Be­rech­nung er­folgt an­hand des Ver­hält­nis­ses zwi­schen Wohn- und Nutz­flä­che. Teil­ei­gen­tum wird eben­falls als ge­werb­li­che Nut­zung an­ge­se­hen.

Un­ter­schied­li­che Ty­pen von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Be­vor Sie Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ver­kau­fen, ist es wich­tig zu wis­sen, um wel­che Art von Ge­wer­be­im­mo­bi­lie es sich han­delt. Nur so kön­nen Sie Ih­re Ziel­grup­pe iden­ti­fi­zie­ren, die sich spe­zi­ell für Ih­re Art von Ge­wer­be in­ter­es­siert.

 

Art der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie:

Es gibt viel­fäl­ti­ge Ar­ten von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Zahl­rei­che ge­werb­li­che Flä­chen wer­den als

  • La­den­lo­ka­le
  • Arzt­pra­xen
  • Bü­ro­räu­me
  • Re­stau­rants
  • Ho­tels
  • In­dus­trie­ge­bäu­de
  • La­ger­hal­le
  • Ge­wer­be­park

 

ge­nutzt. Im Ge­gen­satz zu ei­ner Wohn­im­mo­bi­lie ist die Nutz­bar­keit ei­ner Ge­wer­be­im­mo­bi­lie in der Re­gel auf ei­nen be­stimm­ten Zweck be­schränkt. Da­mit wird der po­ten­ti­el­le Mie­ter oder Kä­fer­kreis ei­nes Ge­wer­be­ob­jek­tes deut­lich ein­ge­schränkt. Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en wer­den üb­li­cher­wei­se nicht vom Ei­gen­tü­mer selbst ge­nutzt son­dern ver­mie­tet, so dass die mög­li­che Ver­wen­dung bei der Ver­mie­tung ei­ne we­sent­li­che Rol­le spielt. Dar­über hin­aus hat die La­ge ei­nen ent­schei­den­den Ein­fluss auf die Ver­miet­bar­keit oder ei­nen Ver­kauf der Im­mo­bi­lie. Der Ver­kaufs­preis ei­ner Ge­wer­be­im­mo­bi­lie hängt nicht nur von der Art des Ge­wer­bes ab, son­dern auch von der je­wei­li­gen Markt­si­tua­ti­on.

 

Markt­si­tua­ti­on:

  • Stei­gen­de Nach­fra­ge
  • Kon­stan­te Nach­fra­ge
  • Ho­he Kon­kur­renz
  • Nied­ri­ge Nach­fra­ge, aber ge­rin­ges An­ge­bot
  • Viel­ver­spre­chen­der Markt

 

Als Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fer soll­ten Sie sich vor dem Ver­kauf Ih­rer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie über die Art des Ge­wer­bes im Kla­ren sein und auch die je­wei­li­ge Markt­si­tua­ti­on be­rück­sich­ti­gen. Nur so kön­nen Sie Ih­re Ziel­grup­pe fin­den und ei­nen an­ge­mes­se­nen Ver­kaufs­preis er­zie­len. Ei­ne pro­fes­sio­nel­le Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung un­ter der Un­ter­stüt­zung von ei­nem pro­fes­sio­nel­len Im­mo­bi­li­en­mak­ler emp­fiehlt sich, um den Wert der Im­mo­bi­lie rea­lis­tisch ein­schät­zen zu kön­nen.

Gewerbeimmobilien erfolgreich verkaufen - Tipps vom Experten

Wenn Sie ei­ne Ge­wer­be­im­mo­bi­lie als Ka­pi­tal­an­la­ge be­sit­zen und sich da­zu ent­schie­den ha­ben, die­se zu ver­kau­fen, soll­ten Sie ei­ni­ges be­ach­ten. Ei­ne er­folg­rei­che Ver­kaufs­ab­wick­lung er­for­dert ei­ne um­fang­rei­che Vor­be­rei­tung, um den best­mög­li­chen Preis zu er­zie­len. Im Fol­gen­den er­klä­ren wir Ih­nen die not­wen­di­gen Schrit­te und ge­ben wert­vol­le Tipps, wie Sie Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie er­folg­reich ver­kau­fen kön­nen.

Schritt 1: Durch­füh­rung ei­ner Markt- und Teil­markt­ana­ly­se

Be­vor Sie Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ver­kau­fen, soll­ten Sie ei­ne um­fang­rei­che Markt- und Teil­markt­ana­ly­se durch­füh­ren. Sie soll­ten her­aus­fin­den, zu wel­chem Teil­markt Ih­re Im­mo­bi­lie ge­hört und wel­che Prei­se und In­ter­es­sen­ten es in die­sem Markt gibt. Zur Markt­ana­ly­se ge­hört auch das Er­fas­sen des Markt­vo­lu­mens und der Markt­ent­wick­lung zu ei­nem be­stimm­ten Zeit­punkt.

Schritt 2: Fest­le­gung des rich­ti­gen Kauf­prei­ses

Bei der Fest­le­gung des Kauf­prei­ses müs­sen Sie das An­ge­bot-Nach­fra­ge-Ver­hält­nis be­rück­sich­ti­gen. Sie möch­ten na­tür­lich den best­mög­li­chen Preis er­zie­len, aber wenn Sie Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zu nied­rig an­bie­ten, ver­kau­fen Sie sie un­ter Wert. Ein zu ho­her An­ge­bots­preis schreckt hin­ge­gen po­ten­zi­el­le In­ter­es­sen­ten ab. Hier kön­nen Ge­wer­be­mak­ler Ih­nen hel­fen, in­dem sie ei­ne rea­lis­ti­sche Kauf­preis­er­mitt­lung durch­füh­ren und öko­no­mi­sche und un­ter­neh­me­ri­sche As­pek­te be­rück­sich­ti­gen.

Schritt 3: Be­reit­hal­tung der er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen und Ver­trä­ge

Für ei­nen er­folg­rei­chen und zeit­na­hen Ver­kauf Ih­rer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie müs­sen Sie die voll­stän­di­gen Un­ter­la­gen bei Ver­kaufs­ge­sprä­chen vor­le­gen. Die meis­ten Un­ter­la­gen kön­nen Sie beim Bau­ord­nungs­amt be­zie­hen. Hier­zu ge­hö­ren un­ter an­de­rem ein ak­tu­el­ler Grund­buch­aus­zug, ein ge­neh­mig­ter Be­bau­ungs­plan, ein Flur­kar­ten­aus­zug/La­ge­plan, Bau­plä­ne im Maß­stab 1:100 (bes­ser: de­tail­lier­te­re Werk­plä­ne in 1:50), Be­rech­nun­gen der Nutz­flä­chen und Ku­ba­tur, der Aus­zug aus dem Bau­las­ten­ver­zeich­nis, Bau­be­schrei­bun­gen, In­stand­hal­tungs- und Sa­nie­rungs­nach­wei­se, Be­triebs­kos­ten­auf­stel­lung, Miet-/Pacht­ver­trä­ge und Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nun­gen der letz­ten drei Jah­re so­wie der En­er­gie­aus­weis.

Wie wird der Wert einer Gewerbeimmobilie ermittelt?

Der Ver­kaufs­er­folg einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie hängt von der Fest­setz­ung des rich­ti­gen Werts ab. Ist der Kau­fpreis zu ge­ring, er­zi­elen Sie zwar einen schne­llen Ver­kaufs­er­folg, ha­ben aber unter Wert ver­kauft und müs­sen mit fi­nan­ziellen Ein­bußen rech­nen. Ein zu hoher Ver­kaufs­preis schreckt po­ten­ti­elle Käu­fer ab und sorgt dafür, dass das Ob­jekt zu lange auf dem Markt an­ge­bo­ten wird.

Als Laie sol­lten Sie die Be­wer­tung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ei­nem kom­pe­ten­ten Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten über­las­sen. Üblicher­wei­se geht es beim Ver­kauf eines ge­werb­lich ge­nutz­ten Ob­jekts um hohe Sum­men, so dass die meis­ten Ver­käu­fer ohne­hin auf die Zu­sam­men­ar­beit mit ei­nem Mak­ler set­zen. Der Fach­mann über­nimmt um­fang­rei­che und zeit­auf­wänd­ige Auf­ga­ben rund um den Ver­kauf der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.

Makler-Lotse.de fin­det ge­prüf­te Mak­ler aus Ihrer Re­gi­on, die zu Ihnen und Ihrer Im­mo­bi­lie pas­sen. Um den besten Fach­mann für Ihr Projekt zu emp­feh­len, durch­leuch­tet Makler-Lotse.de den gesamten Im­mo­bi­li­en­markt.

Vor­tei­le von ver­mie­te­ten Ob­jek­ten

Ver­mie­te­te Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en ver­kau­fen sich in der Re­gel bes­se­re und auch zu hö­he­re Prei­sen als leer­ste­hen­de Ob­jek­te. Ein ver­mie­te­tes Ob­jekt mi­ni­miert das Ri­si­ko für den Käu­fer, da er weiß, mit wel­chen Miet­ein­nah­men er in den nächs­ten Jah­ren rech­nen kann und wie hoch das Ri­si­ko bei ei­nem Zah­lungs­aus­fall ist. Ei­ne Aus­nah­me be­steht, wenn der Käu­fer die Im­mo­bi­lie selbst nut­zen möch­te. In die­sem Fall er­zie­len auch nicht ver­mie­te­te Ob­jek­te ho­he Ver­kaufs­prei­se. In den meis­ten Fäl­len mie­ten sich Un­ter­neh­mer aber lie­ber ein, als selbst zum Ei­gen­tü­mer zu wer­den.

Ein wei­te­rer Vor­teil von ver­mie­te­ten Ob­jek­ten ist, dass der Käu­fer di­rekt nach dem Kauf Miet­ein­nah­men ge­ne­rie­ren kann, was bei leer­ste­hen­den Ob­jek­ten nicht der Fall ist. Zu­dem kann der Käu­fer bei ver­mie­te­ten Ob­jek­ten oft auf ei­nen be­reits be­ste­hen­den Miet­ver­trag zu­rück­grei­fen und muss kei­nen neu­en Ver­trag ab­schlie­ßen, was Zeit und Kos­ten spart. Auch die Ver­wal­tung des Ob­jekts fällt bei ver­mie­te­ten Ob­jek­ten oft ein­fa­cher aus, da be­reits ein Mie­ter vor­han­den ist und sich der Käu­fer nicht um die Su­che nach ei­nem ge­eig­ne­ten Mie­ter küm­mern muss. Al­ler­dings ist bei ver­mie­te­ten Ob­jek­ten auch zu be­ach­ten, dass der Käu­fer für die Ein­hal­tung des Miet­ver­trags und für die Durch­set­zung von An­sprü­chen ge­gen­über dem Mie­ter ver­ant­wort­lich ist.

 

Vor­tei­le ei­ner Im­mo­bi­li­en­ver­mark­tung durch ei­nen Ge­wer­be­mak­ler

Ein er­fah­re­ner Ge­wer­be­mak­ler kann Ih­nen da­bei hel­fen, Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie er­folg­reich zu ver­kau­fen. Durch sei­ne Ex­per­ti­se und Markt­kennt­nis ist er in der La­ge, den op­ti­ma­len Ver­kaufs­preis zu er­mit­teln und das Ob­jekt ge­zielt zu be­wer­ben. Au­ßer­dem kann er Ih­nen bei der Zu­sam­men­stel­lung der er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen und Ver­trä­ge be­hilf­lich sein und da­für sor­gen, dass al­le recht­li­chen Vor­schrif­ten und ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Dar­über hin­aus ver­fügt ein Ge­wer­be­mak­ler in der Re­gel über ein brei­tes Netz­werk an po­ten­zi­el­len Käu­fern und In­ves­to­ren, die er ge­zielt an­spre­chen kann. Auf die­se Wei­se kann er da­für sor­gen, dass Ihr Ob­jekt schnell und un­kom­pli­ziert ver­kauft wird.

Gibt es steuerliche Besonderheiten beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie?

Im Un­ter­schied zum Ver­kauf ei­nes pri­vat ge­nutz­ten Ob­jek­tes gibt es in steu­er­li­cher Hin­sicht beim Ver­kauf ei­ner Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ei­ni­ges zu be­ach­ten: In der Re­gel wer­den bei ei­nem Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en­ge­schäft Ein­kom­men- und Ge­wer­be­steu­er fäl­lig. So­fern der Ei­gen­tü­mer die Im­mo­bi­lie nicht selbst nutzt und in­ner­halb ei­ner Frist von zehn Jah­ren ab Kauf­da­tum wie­der ver­äu­ßert, be­steht Ein­kom­men­steu­er­pflicht. Han­delt es sich um ei­ne Im­mo­bi­lie, die zum Be­triebs­ver­mö­gen ge­hört, gilt die Spe­ku­la­ti­ons­frist von zehn Jah­ren nicht. Das Ge­schäft un­ter­liegt zu je­dem Zeit­punkt der Steu­er­pflicht. Ei­nen Ei­gen­tü­mer, der in­ner­halb von fünf Jah­ren mehr als drei Im­mo­bi­lien ver­äuß­ert, stuft das Fi­nanz­amt als Ge­wer­be­trei­ben­den ein. Hier han­delt es sich bei je­dem Ver­kauf um ei­nen ge­wer­be­steu­er­pflicht­igen Grund­stücks­han­del.

Häufig gestellte Fragen zum Verkauf von Gewerbeimmobilien

Steuerrad der Maklervergleich

Das hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel dem Stand­ort, dem Zu­stand der Im­mo­bi­lie und der ak­tu­el­len Markt­nach­fra­ge. In der Re­gel kann der Ver­kaufs­pro­zess meh­re­re Mo­na­te dau­ern.

Nein, Sie kön­nen Ih­re Ge­wer­be­im­mo­bi­lie selbst ver­kau­fen. Al­ler­dings kann ein Mak­ler Ih­nen hel­fen, po­ten­zi­el­le Käu­fer zu fin­den und den Ver­kaufs­pro­zess zu ver­ein­fa­chen.

Ja, in der Re­gel müs­sen Sie Steu­ern auf den Ver­kaufs­er­lös Ih­rer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zah­len. Es ist wich­tig, ei­nen Steu­er­be­ra­ter zu kon­sul­tie­ren, um die ge­nau­en Steu­er­vor­schrif­ten zu ver­ste­hen.

Fazit

Der Ver­kauf ei­ner Ge­wer­be­im­mo­bi­lie er­for­dert ei­ne sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung und Pla­nung. Ei­ne um­fang­rei­che Markt- und Teil­markt­ana­ly­se, die Er­mitt­lung des op­ti­ma­len Ver­kaufs­prei­ses so­wie die Zu­sam­men­stel­lung der er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen und Ver­trä­ge sind nur ei­ni­ge der Schrit­te, die hier­bei zu be­ach­ten sind. Ein er­fah­re­ner Ge­wer­be­mak­ler kann Ih­nen da­bei hel­fen, die­se Auf­ga­ben er­folg­reich zu be­wäl­ti­gen und das best­mög­li­che Er­geb­nis für Sie zu er­zie­len.

Unser kostenloser Immobilien-Ratgeber

 

Un­ser kos­ten­lo­ser Im­mo­bi­li­en-Rat­ge­ber „Alle Unter­lagen für den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf“ in­for­mie­rt Sie Schritt für Schritt, wel­che wich­ti­gen Unter­lagen er­for­der­lich sind. Gern sen­den wir Ih­nen den Rat­ge­ber als kos­ten­lo­ses E-Bo­ok zu.

Um eine kostenlose und unverbindlichen Bestellung durchzuführen, tragen Sie bitte Ihren Namen und Email Adresse unten ein.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Immobilienverkauf eBook

Sichere Übertragung durch SSL-Verschlüsselung