Neben Wohnimmobilien werden auf dem Immobilienmarkt auch Gewerbeimmobilien angeboten. Dabei handelt es sich um Immobilien, die ganz oder teilweise zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Nicht nur klassische Gewerbeeinheiten wie Gastronomie oder Einzelhandel zählen zu Gewerbeobjekten, sondern auch Flächen, auf denen Mieter eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Verwaltungsgebäude oder andere Objekte mit öffentlicher Nutzung gehören ebenfalls zu den Gewerbeimmobilien. Bei der Bewertung einer Gewerbeimmobilie ist die Zusammenarbeit mit einem Profi zu empfehlen.

Was für Gewerbeimmobilien gibt es?
Es gibt vielfältige Arten von Gewerbeimmobilien. Zahlreiche gewerbliche Flächen werden als
- Ladenlokale
- Arztpraxen
- Büroräume
- Restaurants und
- Hotels
genutzt. Im Gegensatz zu einer Wohnimmobilie ist die Nutzbarkeit einer Gewerbeimmobilie in der Regel auf einen bestimmten Zweck beschränkt. Damit wird der potentielle Mieterkreis eines Gewerbeobjektes deutlich eingeschränkt. Gewerbeimmobilien werden üblicherweise nicht vom Eigentümer selbst genutzt sondern vermietet, so dass die mögliche Verwendung bei der Vermietung eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus hat die Lage einen entscheidenden Einfluss auf die Vermietbarkeit oder einen Verkauf der Immobilie.
Wie wird der Wert einer Gewerbeimmobilie ermittelt?
Der Verkaufserfolg einer Gewerbeimmobilie hängt von der Festsetzung des richtigen Werts ab. Ist der Kaufpreis zu gering, erzielen Sie zwar einen schnellen Verkaufserfolg, haben aber unter Wert verkauft und müssen mit finanziellen Einbußen rechnen. Ein zu hoher Verkaufspreis schreckt potentielle Käufer ab und sorgt dafür, dass das Objekt zu lange auf dem Markt angeboten wird.
Als Laie sollten Sie die Bewertung einer Gewerbeimmobilie einem kompetenten Immobilienexperten überlassen. Üblicherweise geht es beim Verkauf eines gewerblich genutzten Objekts um hohe Summen, so dass die meisten Verkäufer ohnehin auf die Zusammenarbeit mit einem Makler setzen. Der Fachmann übernimmt umfangreiche und zeitaufwändige Aufgaben rund um den Verkauf der Gewerbeimmobilie.
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Gibt es steuerliche Besonderheiten beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie?
Im Unterschied zum Verkauf eines privat genutzten Objektes gibt es in steuerlicher Hinsicht beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie einiges zu beachten: In der Regel werden bei einem Gewerbeimmobiliengeschäft Einkommen- und Gewerbesteuer fällig. Sofern der Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt und innerhalb einer Frist von zehn Jahren ab Kaufdatum wieder veräußert, besteht Einkommensteuerpflicht. Handelt es sich um eine Immobilie, die zum Betriebsvermögen gehört, gilt die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht. Das Geschäft unterliegt zu jedem Zeitpunkt der Steuerpflicht. Einen Eigentümer, der innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien veräußert, stuft das Finanzamt als Gewerbetreibenden ein. Hier handelt es sich bei jedem Verkauf um einen gewerbesteuerpflichtigen Grundstückshandel.